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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach

Amt 3 - Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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und

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Do
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Stadtsteinacher Str. 17
95369 Untersteinach

Postanschrift

Postfach 10
95369 Untersteinach