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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden a.Main
Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden