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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 UhrAufgrund der Corona-Pandemie ist momentan ein Besuch des Rathauses und des Bauamtes nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.
Wir bitten um Beachtung!
Rathausplatz 1
86663 Asbach-Bäumenheim
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