Logo Bayernportal

Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn

Postanschrift

Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn