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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
15:00 Uhr - 18:00 UhrSowie nach Terminvereinbarung:
Mo 07:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mi 07:00 – 12:00 Uhr
Do 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Rosenheimer Str. 26
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
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