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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
12:30 Uhr - 17:00 Uhrund
12:30 Uhr - 17:00 Uhrund
12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen
Obere Hauptstr. 1
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