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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Stadt Königsbrunn

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
7:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 7
86343 Königsbrunn

Postanschrift

Marktplatz 7
86343 Königsbrunn