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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Stadt Wasserburg a.Inn

Standesamt und Friedhofsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Das Amt für Soziales öffnet Dienstag nur nach Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Marienplatz 2
83512 Wasserburg a.Inn

Postanschrift

Postfach 1680
83506 Wasserburg a.Inn