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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Pommersfelden

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

17:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Hauptstr. 11
96178 Pommersfelden

Postanschrift

Hauptstr. 11
96178 Pommersfelden