Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
12:30 Uhr - 17:00 Uhrund
12:30 Uhr - 18:00 Uhr
Schloßstr. 6
92364 Deining
Schloßstr. 6
92364 Deining