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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Kissing

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Freitag - nach Terminvereinbarung 

Hausanschrift

Pestalozzistr. 5
86438 Kissing

Postanschrift

Pestalozzistr. 5
86438 Kissing