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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Markt Nandlstadt

Personenstandswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
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Hausanschrift

Rathausplatz 1
85405 Nandlstadt

Postanschrift

Rathausplatz 1
85405 Nandlstadt