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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Hausanschrift

Burgweg 1
97775 Burgsinn

Postanschrift

Burgweg 1
97775 Burgsinn