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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 1
87727 Babenhausen
Postfach 1146
87725 Babenhausen