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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Marktplatz 1
87727 Babenhausen

Postanschrift

Postfach 1146
87725 Babenhausen