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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Stadt Freilassing

Ordnungswesen, Wahlen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Ein Besuch des Rathauses ist vormittags zwischen 8 und 12 Uhr und nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um Terminvereinbarung auch für den Vormittag. Die Information ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag zwischen 14 und 16.30 Uhr telefonisch erreichbar (+49 8654 3099-0).

Hausanschrift

Münchener Str. 15
83395 Freilassing

Postanschrift

Postfach 1620
83383 Freilassing