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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
und
13:00 Uhr - 17:30 Uhrund
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Rathausplatz 1
83246 Unterwössen
Postfach 1150
83243 Unterwössen