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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Zugang zum Hauptamt, Standesamt und Bauamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Rathausplatz 1
84149 Velden
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