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Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.

Stadt Weismain

Gewerbeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Kirchplatz 7-9
96260 Weismain

Postanschrift

Postfach 27
96258 Weismain