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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Markt Schliersee

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstr. 1
83727 Schliersee

Postanschrift

Postfach 146
83722 Schliersee