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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal

Sachgebiet 31 / Bauamt, Tiefbau und Kulturangelegenheiten

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