Logo Bayernportal

Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Bauverwaltung

  • Zu finden in
    VG Neumarkt-Sankt Veit (Zimmer: 009)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Bauverwaltung

      Mo
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Fr
      8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Anzahl: 1