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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Gemeinde Wessobrunn

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten beim Bürgermeister möglich.

Hausanschrift

Zöpfstraße 1
82405 Wessobrunn

Postanschrift

Zöpfstraße 1
82405 Wessobrunn