Logo Bayernportal

Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Betzigau - Sonstiges

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Ergänzung: Gemeinde Betzigau

Die Gemeinde Betzigau betreibt keine kommunalen Bäder. Somit fällt diese Leistung in der Gemeinde Betzigau nicht an.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales