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Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Gemeinde Memmelsdorf

Soziales, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Fischerei

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
96117 Memmelsdorf

Postanschrift

Postfach 1241
96115 Memmelsdorf