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Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Stadt Rottenburg a.d.Laaber

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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