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Kirchplatz 2
91555 Feuchtwangen
Postfach 1257
91552 Feuchtwangen
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
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91506 Ansbach
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.