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Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand
Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand
Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim
91299 Forchheim
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.