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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Markt Breitenbrunn - Standesamt/Steuern/Haushalt

Markt Breitenbrunn

Hausanschrift

Von-Tilly-Str. 7
92363 Breitenbrunn

Postanschrift

Von-Tilly-Str. 7

92363 Breitenbrunn

Telefon

+49 9495 9403-0

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales