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Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Frühlingstr. 11
85258 Weichs
Frühlingstr. 11
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