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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Memmelsdorf

Soziales, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Fischerei

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
96117 Memmelsdorf

Postanschrift

Postfach 1241
96115 Memmelsdorf