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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Ingolstädter Straße 2
85077 Manching
Postfach 1209
85074 Manching