Logo Bayernportal

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Ansprechpartner - Gemeinde Asbach-Bäumenheim

Sachgebiet 14 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Versicherungen

Anzahl: 1