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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Hauptstraße 33
90537 Feucht
90531 Feucht