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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Bahnhofstraße 93
82166 Gräfelfing
Ruffiniallee 2
82166 Gräfelfing