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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Stadt Königsbrunn

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Am Freitagvormittag ist das Ordnungsamt nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

Hausanschrift

Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn

Postanschrift

Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn