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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Markt Mallersdorf-Pfaffenberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
84066 Mallersdorf-Pfaffenberg

Postanschrift

Rathausplatz 1
84066 Mallersdorf-Pfaffenberg