Logo Bayernportal

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Feldkirchen

Ordnungsamt, Personal, Vereinsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
85622 Feldkirchen

Postanschrift

Postfach 1249
85619 Feldkirchen