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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Haimhausen

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung sind Vorsprachen im Bürgerbüro bereits ab 07:00 Uhr möglich. Das Bürgerbüro hat zudem jeden ersten oder zweiten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Hausanschrift

Hauptstraße 17
85778 Haimhausen

neues Mehrzweckgebäude; Eröffnung im Winter 2019/2020

Postanschrift

Hauptstraße 15
85778 Haimhausen