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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Tutzing

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Aktuelle Öffnungszeiten: www.tutzing.de

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Kirchenstraße 9
82327 Tutzing

Postanschrift

Kirchenstraße 9
82327 Tutzing