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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Aktuelle Öffnungszeiten: www.tutzing.de
Kirchenstraße 9
82327 Tutzing
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