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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Wettstetten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Kirchplatz 10
85139 Wettstetten

Postanschrift

Kirchplatz 10
85139 Wettstetten