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Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.
und
13:00 Uhr - 17:30 Uhrund
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Rathausplatz 1
83246 Unterwössen
Postfach 1150
83243 Unterwössen