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Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 23, Steueramt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Mittwochs nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg

Postanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg