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Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Stadt Mühldorf a.Inn

Sg. 51 Tiefbau-Technik

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit

Hausanschrift

Huterergasse 2
84453 Mühldorf a. Inn

Postanschrift

Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn