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Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Unterer Markt 9
91284 Neuhaus a.d.Pegnitz
Unterer Markt 9
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