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Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kirchplatz 2
91555 Feuchtwangen
Postfach 1257
91552 Feuchtwangen