Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
13:00 Uhr - 18:00 UhrGerne können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden.
Am Kellerberg 2a
84109 Wörth a.d.Isar
Am Kellerberg 2a
84109 Wörth a.d.Isar