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Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen

Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

21 Kommunale Angelegenheiten, Schulen und Kultur

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