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Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur

Der "Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur" stellen ein Grundrecht nach der Bayerischen Verfassung dar. Doch nicht jede Form der Freizeitgestaltung und Sportausübung ist generell erlaubt.

Landratsamt Bayreuth

Fachbereich 43 - Umwelt und Natur

Öffnungszeiten

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Annahmeschluss Kfz-Zulassung: Donnerstag 16:30 Uhr; Freitag 12:00 Uhr

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Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Postanschrift

95440 Bayreuth