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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Für Sie zuständig

Gemeinde Köfering

Gemeinde Köfering

Hausanschrift

Am Dorfplatz 1
93096 Köfering

Postanschrift

Am Dorfplatz 1

93096 Köfering

Telefon

+49 9406 2832-0

Webseite

www.koefering.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales