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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Für Sie zuständig

Markt Rieden

Markt Rieden

Hausanschrift

Hirschwalder Str. 27
92286 Rieden

Postanschrift

Hirschwalder Str. 27

92286 Rieden

Telefon

+49 9624 9202-0

Webseite

www.rieden.com

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales